Häufig gestellte Fragen

  • Darf ich private Übungsfahrten machen?

    Um Routine und Erfahrungen zu sammeln, empfehle ich dir bei Gelegenheit private Übungsfahrten mit einem geeigneten Fahrzeug und einer bevollmächtigten Begleitperson zu machen. Deine Begleitperson muss das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mind. 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein. Aber denke daran, die Autobahn und Autostrasse darf auch bei privater Übungsfahrt erst nach Erreichen der Prüfungsreife (bei Prüfungsanmeldung) befahren werden. Das weisse “L” muss gut sichtbar mit auf die Fahrt.

  • Was für ein Fahrzeug ist geeignet für private Übungsfahrten?

    In erster Linie muss das Fahrzeug in verkehrsgerechtem Betriebs- und verkehrssicherem Zustand sein. Bei privaten Übungsfahrten muss die Begleitperson die Handbremse (mechanisch oder elektrisch) leicht erreichen können. Sie darf sich also nicht auf der Fahrerseite befinden sondern in der Mittelkonsole. Dazu kommt, das die elektrische Handbremse in den meisten Fällen nicht aktiviert werden kann, wenn der Fahrer weiterhin das Gaspedal drückt. Somit kann die Begleitperson keinen Bremseingriff vornehmen und ist in diesem Fall nicht geeignet für eine Begleitfahrt.

  • Weshalb muss ich den Nothelferkurs absolvieren und ist er obligatorisch?

    Hinsichtlich der vielen Verkehrsunfälle ist es wichtig, sich auch in Notsituationen sicher zu fühlen, um optimal auf Unfallstellen reagieren zu können. Jede Minute zählt! Durch angeeignetes Wissen kann Leben gerettet werden. In diesem Kurs wirst du die Hilfeleistung und das richtige Verhalten bei einem Unfall kennen lernen. Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig und für den Erwerb des Lernfahrausweises obligatorisch. Er kann bereits ab dem 14. Altersjahr absolviert werden.

  • Darf ich schon mit 17 Jahren Auto fahren?

    Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Lernfahrausweis künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts. Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises ist und das 23. Altersjahr vollendet hat. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.

  • Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

    Dein Lernfahrausweis für die Kategorie B ist ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. Das bedeutet, wenn du im Alter zwischen 17 & 19 Jahren bist, das du ein Jahr fahren darfst und danach noch ein Jahr zur Verfügung hättest. Bist du bereits 20 Jahre jung, kannst du im Prinzip jederzeit zur Prüfung antreten.

    Wissenswert: Wenn der Lernfahrausweis nach 2 Jahren abläuft, musst du einen neuen beantragen. Läuft der zweite wiederum ab, bist du 2 Jahre gesperrt bis du wieder einen neuen Lernfahrausweis beantragen kannst.

  • Was ist ein Führerausweis auf Probe?

    Mit Bestehen der praktischen Führerprüfung ist die erste Ausbildungsphase abgeschlossen. Du darfst ab diesem Zeitpunkt selbständig und ohne Begleitperson unterwegs sein. Zu diesem Zeitpunkt hast du den Führerschein auf Probe. Fährst du ohne Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und hast den obligatorischen Weiterausbildungstag (8 Stunden) innerhalb des ersten Jahres besucht, so wird dir der Führerausweis auf Probe, frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum, in einen unbefristeten Führerausweis umgetauscht. Wenn du das Foto noch anpassen willst, kannst du das mit diesem Formular machen.